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AGB

Information

Durch den Erwerb der Eintrittskarte („Ticket“) kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und der SKYLINERS GmbH zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) der SKYLINERS GmbH, die neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für das Online-Bestellsystem der Reservix GmbH treten.

Der Kunde stimmt diesen AGB und den ATGB des Veranstalters bei Vertragsabschluss zu.

Die Reservix GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag der SKYLINERS GmbH den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Reservix GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH finden ebenfalls Anwendung und können auf reservix.de abgerufen werden.

Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der SKYLINERS GmbH (Stand Februar 2020)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen – im Folgenden „ATGB“ – gelten für den Erwerb und für die Verwendung von Einzel-Eintrittskarten, Dauerkarten, Gruppentickets, Hospitality-Tickets und Mehrfachtickets (wie z.B. 10er-Karte) – im Folgenden gemeinsam „Ticket(s)“ genannt – für den Zutritt und Aufenthalt bei von oder unter Mitwirkung der SKYLINERS GmbH – im Folgenden „SKYLINERS GmbH“ – durchgeführten Veranstaltungen. 1.2 Die beigefügte Hallenordnung, die auch in der Veranstaltungshalle aushängt, ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung, 1.3 Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

2. Vertragsschluss und Zahlung

2.1 Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (regelmäßig Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die SKYLINERS GmbH dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

2.2 Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist die SKYLINERS GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Bei Rückruf der Lastschrift oder nicht erfolgter Gutschrift ist die SKYLINERS GmbH nicht an die Bestellung gebunden, außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 5,00 Euro für jede Lastschriftrückgabe erhoben. Für eine erste Mahnung erhebt die SKYLINERS GmbH eine Gebühr i.H.v. 2,50 Euro, für die zweite Mahnung i.H.v. 5,00 Euro und für die dritte Mahnung i.H.v. 10 Euro. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der SKYLINERS GmbH vorbehalten.

2.3 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte bzw. ausgehändigte Tickets im Eigentum der SKYLINERS GmbH.

2.4 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung bzw. Aushändigung der Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von der SKYLINERS GmbH angenommen.

2.5 Die SKYLINERS GmbH behält sich das Recht vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.6 Der Erwerber versichert, dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum kein Hallenverbot verhängt wurde.

3. Ticketversand und -hinterlegung

3.1. Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt. Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands der SKYLINERS GmbH unverzüglich unter der in Ziffer 10 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen.

3.2 Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch die SKYLINERS GmbH ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür an der Halle eingerichteten Abholkasse zur Abholung und Bezahlung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Die Hinterlegung der Tickets erfolgt auf Gefahr des Kunden.

4. Rücknahme, Erstattung, Ticketverlust

4.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die SKYLINERS GmbH Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SKYLINERS GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

4.2. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

4.3 In der gesamten Veranstaltungshalle kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

4.4. Bei Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

4.5. Bei ersatzloser Absage einer Veranstaltung erhält der Erwerber des Tickets den entrichteten Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Rückerstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

4.6 Sollte die SKYLINERS GmbH Plätze zu bereits erworbenen Tickets nachträglich sperren, beispielsweise für den Fall einer kurzfristig anberaumten TV-Übertragung, so wird die SKYLINERS GmbH für Alternativplätze sorgen oder den Ticketpreis erstatten. Weitergehende Ansprüche des Ticketinhabers sind ausgeschlossen.

5. Verwendung und Weitergabe von Tickets

5.1 Zur Durchsetzung von Hallenverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der SKYLINERS GmbH und anderen Zuschauern, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf von Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Es ist dem Ticketinhaber insbesondere untersagt:

  • Tickets bei (Internet-) Auktionshäusern oder über Ticketagenturen zum Verkauf anzubieten
  • Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die SKYLINERS GmbH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern
  • Im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als auf den Tickets angegeben zu veräußern. Bei Saisontickets ergibt sich der maßgebliche Preis durch Division des Gesamtpreises der Saisonkarte durch die Anzahl der Spiele)
  • Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hallenverbot ausgesprochen wurde
  • Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die SKYLINERS GmbH zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
  • Tickets zu vervielfältigen

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Die SKYLINERS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltungs-stätte zu verweigern bzw. ihn der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann die SKYLINERS GmbH von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.000 Euro verlangen. Die SKYLINERS GmbH behält sich vor, bei einem der genannten Verstöße in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Kundennamen zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern; die SKYLINERS GmbH behält sich ebenfalls vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzu-leiten.

5.2 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelungen in Ziffer 5.1 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahmesämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.

6. Bild- und Übertragungsrechte

6.1. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SKYLINERS GmbH nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten. Auch das Unterstützen anderer Personen bei solchen Aktivitäten ist verboten.

6.2 Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel der Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SKYLINERS GmbH.

6.3 Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen, wenn nicht die berechtigten Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen; Auf $23 Abs. (2) des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO als alternative Erlaubnisnorm wird verwiesen.

7. Haftung

Der Aufenthalt an und in der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die SKYLINERS GmbH nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten sind betroffen. Die Haftung der SKYLINERS GmbH ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG). Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der SKYLINERS GmbH. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Frankfurt. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt; dies gilt aber nicht, wenn der Erwerber bzw. Inhaber Verbraucher ist.

9. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der SKYLINERS GmbH können der unter www.frankfurt-skyliners.de/service/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.



10. Schlussbestimmungen

10.1. Bestellungen, Reklamationen und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der SKYLINERS GmbH gerichtet werden an: Skyliners GmbH, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt/Main, E-Mail: ticket@skyliners.de

10.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer verbraucherrechtlichen, außer-gerichtlichen Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



10.3 Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

SKYLINERS GmbH, Geschäftsführung

Hallenordnung der Ballsporthalle (Stand Mai 2022)

1. Geltungsbereich

Diese Hallenordnung gilt für die von oder unter Mitwirkung der Skyliners GmbH durchgeführten Veranstaltungen in der Ballsporthalle.

2. Zugang und Aufenthalt

2.1. Der Aufenthalt in der Ballsporthalle ist nur mit gültiger Eintrittskarte bzw. einem von der SKYLINERS GmbH ausgestellten Arbeitsausweis gestattet; Eintrittskarten und Arbeitsausweise sind stets beim Betreten der Arena sowie jederzeit auf Verlangen der SKYLINERS GmbH oder des Ordnungsdienstes vorzuweisen.

2.2 Ermäßigte Eintrittskarten berechtigen den Inhaber zum Eintritt in die Ballsporthalle nur in Verbindung mit einer gültigen Bescheinigung, aus der der Grund für die Ermäßigung hervorgeht.

2.3 Offensichtlich alkoholisierte und/oder unter Drogen stehende Personen verwirken ihr Recht, die Ballsporthalle zu betreten bzw. sich in der Arena aufzuhalten.

2.4 Den Anordnungen der SKYLINERS GmbH, deren Hallensprecher und des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherheitskontrollen beim Einlass (der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen).

2.5 Alle Auf- und Abgänge sowie Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

3. Verbote

3.1. Besuchern der Ballsporthalle ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
 

  • Waffen jeder Art
  • Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse ge-eignet oder bestimmt sind
  • Flaschen, Krüge, Dosen, Glasbehälter oder Tetra-Packs
  • illegale Drogen und alkoholische Getränke
  • Instrumente, deren Klang mit offiziellen Spielsignalen verwechselt werden kann (Trillerpfeifen, Signalhörner o.ä.)
  • Gegenstände, die durch mechanische oder manuelle Ausübung Lärm verursachen (ausgenommen Musikinstrumente)
  • Gegenstände aller Art mit werbendem, kommerziellem, politischem, religiösem oder beleidigendem Inhalt, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern die SKYLINERS GmbH Anlass zu der Annahme hat, dass diese in der Arena zur Schau gestellt werden
  • Fahnen und Stangen über ein Stockmaß von 1,20m, mitgebrachte Fahnen müssen den B1 Brandschutzrichtlinien entsprechen
  • ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen
  • Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Wunderker-zen, Rauchkerzen, bengalische Feuer, andere pyrotechnische Gegenstände sowie dafür vorgesehene Abschussvorrichtungen und Laser-Pointer
  • brandförderndes und brandlasterhöhendes Material
  • rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial
  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Rucksäcke, Sporttaschen und Handtaschen, deren Seitenfläche größer als eine DIN A4-Seite sind
  • Tiere


3.2 Die SKYLINERS GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall auch das Mitführen von nicht genannten Gegenständen zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich erscheint.

3.3 Verboten ist den Besuchern außerdem:

  • mit Gegenständen zu werfen
  • in der Ballsporthalle zu rauchen, Feuer zu entfachen oder pyrotechnische Gegenstände zu entzünden oder abzuschießen
  • diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder extremistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten
  • Absperrungen und Banden zu besteigen bzw. zu überklettern
  • für Besucher nicht zugelassene Bereiche, insbesondere das Spielfeld und die Funktionsräume zu betreten
  • die Arena, deren Einrichtung und Geräte zu verunreinigen bzw. zu beschädigen
  • Bild-, Film- und Tonaufnahmen zur kommerziellen Nutzung zu tätigen

3.4. Der ungenehmigte Verkauf bzw. das ungenehmigte Verteilen von Lebensmitteln, Getränken, Fan- und Werbeartikeln und Drucksachen in der Arena ist untersagt.

4. Zuwiderhandlungen und Haftung

4.1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Hallenordnung verstößt, kann ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der Ballsporthalle verwiesen und mit einem Hallenverbot belegt werden. Bei Verunreinigungen bzw. Beschädigungen der Halle haftet der/die VerursacherIn.

4.2 Das Betreten und Benutzen der Ballsporthalle erfolgt auf eigene Gefahr. Die SKYLINERS GmbH haftet nicht für durch Dritte verursachte Personen- und Sachschäden oder für den Verlust und/oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.

4.3 Unfälle und Schäden sind der SKYLINERS GmbH unverzüglich zu melden.

Geschäftsführung SKYLINERS GmbH

Walter-Möller- Platz 2
60439 Frankfurt/Main
069 / 928876-0
<link typo3/www.frankfurt-skyliners.de>www.frankfurt-skyliners.de </link>