(Quelle: s.Oliver BBL)
Das Landgericht Köln hat die einstweilige Verfügung im Fall Horvat auf Wiederspruch der s.Oliver Basketball Bundesliga aufgehoben. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Der Rechtsvertreter der s.Oliver Basketball Bundesliga, Dr. Martin Schimke, vermutet nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, dass das Landgericht Köln sich für unzuständig erklärt hat.
Dies wäre, so Schimke, eine Bestärkung der Ligaregeln zum Erlass einstweiliger Maßnahmen. Schimke betont aber auch, dass die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen und letztlich abzuwarten bleibe, welchen Grund das Landgericht Köln dazu veranlasst hat, die einstweilige Verfügung aufzuheben.
Otto Reintjes, General Commissioner der s.Oliver Basketball Bundesliga: "Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung bestärkt die Geschäftsführung der s.Oliver BBL in ihrer rechtlichen Auffassung in diesem Fall."